Ärztemangel? Wieso?

verschleierung

In seinem sehr sehenswerten Vortrag „Warum schweigen die Lämmer?“ schildert Rainer Mausfeld in der Einleitung sehr schön, weshalb uns viele Dinge in der alltäglichen Politik verborgen bleiben. Die angewendete Propaganda-Taktik nennt sich Fragmentierung und wird sehr schön mit dem oben gezeigten Bild verdeutlicht. Dadurch dass nur einzelne Bruchteile eines Bildes wiedergegeben werden erscheint das Bild unstrukturiert, unübersichtlich, unverständlich (Bild links). Wenn man aber den Algorithmus versteht, nachdem diese Fragmentierung vorgenommen wurde, so wird alles plötzlich klar, übersichtlich und verständlich (Bild rechts). Ebenso ist es bei dem viel beklagten Ärztemangel. Es werden auch hier nur einzelne Symptome geschildert, wie z.B. dass man recht lange auf einen Facharzttermin warten muss, aber die Ursache der Verwerfungen werden nicht genannt. Dabei wären sie so einfach zu verstehen.

Die Ursache ist, dass dieser Ärztemangel politisch gewollt ist und somit per Gesetzt vorgeschrieben. Keiner könnte was dagegen tun. Es müssten erst die Gesetze verändert werden. Es ist mit anderen Worten staatlich verordnete Mangelwirtschaft. So etwas entsteht in jedem monopolistisch geplanten System. Venezuela ist hier das aktuell wohl krasseste Beispiel.

Welches sind nun ganz konkret die Gesetze, die eine solche Mangelwirtschaft im Gesundheitswesen erzeugen?

1. Das Gesetz der Niederlassungsbeschränkung. Selbst wenn ein großer Mangel an Facharztleistungen in bestimmten Regionen bestehen, so kann dieses Problem nicht einfach durch die Ansiedlung weiterer Fachärzte behoben werden. Es ist schlichtweg verboten, dass sich noch ein weiterer Facharzt ansiedelt.

2. Das Gesetz der Budgetierung. Selbst die schon vorhandenen Ärzte können nicht einfach durch Steigerung ihrer Arbeitsleistung mehr Patienten versorgen. Dies ist zwar nicht so streng verboten, wie die Zulassung, aber der Arzt bekommt dafür kein Geld mehr. Das bedeutet für die Behandlung müssen zwar weiterhin alle Unkosten vom Arzt selbst getragen werden, aber einen Ausgleich bekommt er dafür nicht. Es ist somit wirtschaftlicher Selbstmord, in den man getrieben wird, wenn man mehr als die zugestandene Anzahl von Patienten behandelt.

Damit steuern diese beiden Gesetze ganz klar die Anzahl der Patienten die pro Zeiteinheit in einer Region behandelt werden dürfen. Das heißt die Geldmenge, die per Gesetzt für die ambulante Behandlung bereitgestellt wird, ist begrenzt. Wenn man Glück hat kann man eine Behandlung bekommen. Wenn nicht hatte man eben mal Pech.

Welches ist nun die Ursache für diese beiden Gesetze? Wenn man in seinen Recherchen so weit vorgedrungen ist und die Gesetze anspricht, die den Ärztemangel erzeugen, so wird man meist darauf verwiesen, dass es die ärztlichen Standesorganisationen gewesen sein sollen, die solche Gesetze gefordert hätten, um sich ihre Profite zu sichern.

Das ist natürlich auch wieder nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, dass mit der Einführung des Gesetzes 2, der Budgetierung, die Vergütung stellenweise so rapide einbrach, dass sich ärztliche Proteste zu regen begannen. Diese richteten sich aber gegen eine zu schlechte Vergütung, mit welcher ein normaler Praxisbetrieb nach den gebotenen medizinischen Standards nicht mehr aufrecht zu erhalten war. Zum Beispiel lohnte es ich nicht mehr ein Ultraschallgerät anzuschaffen, da das Geld was man für eine solche Untersuchungen bekam nicht mehr die ständig steigenden Kosten zu decken vermochte.

Die Antwort der Politik an dieser Stelle, war nicht etwa die Vergütung zu verbessern, sondern die Zahl der Ultraschalluntersuchungen zu begrenzen (Gesetz 1). Somit sind nun in einer Region nur noch wenige Ultraschallgeräte im Einsatz. Diese werden zwar gut ausgelastet und mögen damit wieder rentabel geworden sein, aber nicht jeder hat nun die Möglichkeit sofort eine solche Untersuchung zu bekommen. So sieht geplante Mangelwirtschaft aus.

Natürlich ist das Ziel dieser Gesetze nicht die Mangelwirtschaft selbst. Die Ursache ist die wachsende Kommerzialisierung des Gesundheitswesens. Die Profitgier, wenn von staatlicher Seite unterstützt führt regelmäßig zu einer Monopolisierung. Und diese Monopolisierung ist auch das Ziel dieser Gesetze. Es geht ganz klar um eine Zerschlagung der für den Patienten angenehmen umfassenden wohnortnahen Versorgung zugunsten einer profitablen zentralisierten Spezialbetreuung.

Dies führt dazu, dass große Gesundheitseinrichtungen aus schwärmen, um Patienteneinsammelstationen zu errichten, die die profitablen Fälle rechtzeitig filtern um sie in diesen Zentren zu „vermarkten“. Vorgeblich geht es bei diesen sogenannten Polikliniken darum, den Ärztemangel zu beseitigen, aber in Wirklichkeit ist das Ziel nur schnell und sicher an profitable Patienten heranzukommen.

Das bei dieser Aktion natürlich auch noch andere Patientenströme induziert werden können, so zu den Heipraktikern, ist ein für die Medizinkonzerne ein ärgerlicher Nebeneffekt. Es ist schon verständlich, dass sich die Patienten bei allgemeinem Ärztemangel einerseits und der nicht unbegründeten Befürchtung andererseits, bereits bei minimalen Symptomen einer massiven profitablen Therapie unterzogen zu werden, Alternativen suchen. Diese finden sich regelmäßig bei den Heilpraktikern und in der Homöopathie. Da dieser Trend natürlich nicht in die gewünschte Richtung geht, wird er wie immer massiv gestört.

Das Verständnis der Gesundheitspolitik hängt von dem Erkennen der verschleierten Zusammenhänge ab. Wofür ich hiermit hoffe ein wenig beigetragen zu haben.

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