Entlassungsrezepte durch den Krankenhausarzt – Wo ist das Problem?

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Im Versorgungsstärkungsgesetz (Was für ein blumiger Name! Ich frage mich ob ich der Einzige bin, dem auffällt das die eupemistischen Namen der Gesetze immer mehr der Nazipropaganda ähneln. Aber das nur am Rande.) wurde festgelegt, dass Klinikärzte auch Rezepte ausstellen dürfen. Danach gab es große Diskussionen.

Die sogenannte Selbstverwaltungsebene (Auch so ein schöner Euphemismus der eine Interessenvertretung suggerieren soll.) sträubte sich dagegen. Angeblich würde den ambulanten Ärzten damit Arbeit weggenommen. Deshalb bestanden sie auch auf der Regelung, dass diese Rezepte nur die Kleinstmengen enthalten dürfen und innerhalb von 3 Wochen nach dem stationären Aufenthalt eingelöst werden müssen.

Was soll dieses ganze Theater? Sind die ambulanten Ärzte wirklich so darauf erpicht Rezepte auszustellen. Ich denke eher nicht, denn sie werden ja im Unterschied zu Krankenhausärzte für ihre Rezepte bestraft. Man könnte meinen, sie sollten eher froh sein, wenn die Krankenhausärzte ein wenig das Budget entlasten. Sind sie wahrscheinlich auch. Zumindest größtenteils. Was hier veranstaltet wird ist nur ein Schmierenkomödie für die Verblödung der Öffentlichkeit.

Es soll ein Konflikt zwischen Krankenhaus und ambulanten Ärzten heraufbeschworen werden, der so eigentlich gar nicht existiert und auch nicht existieren sollte. Im Interesse der umfassenden und reibungslosen Versorgung der Patienten sollte eine vernünftige Politik eher die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich eine enge Zusammenarbeit zwischen Klinik und Ambulanz entwickelt. Stattdessen werden die Lakaien der Politik in die Arena geschickt einen Konflikt vorzuspielen und anzuheizen, der alle kräftig entzweit. Frei nach dem universellen Prinzip der Machtausübung: Teile und Herrsche?

Das eigentliche Problem ist die politisch gewollte Umverteilung von Ressourcen aus dem Gesundheitswesen in solche Bereiche, wo höhere Profite gemacht werden können. Um davon abzulenken wird dieser Prozess von den professionellen Interessenvertretern der Ärzte als ein Konflikt bei der Ressourcenverteilung zwischen stationärem und ambulantem Bereich vorgestellt. Dazu bilden solche Scheingefechten wie um die Entlassungsrezepte einen willkommenen Anlass.

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